Beirat

Beirat

Der Gesetzgeber hat die Zusammenarbeit von Bund und Ländern durch die Einrichtung von Gremien für alle gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter) geregelt.

Der sogenannte örtliche Beirat bildet ein solches Gremium.

Gemäß § 18d SGB II wird in jedem Jobcenter ein örtlicher Beirat gebildet.

Der Beirat berät die Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Der Beirat hat insbesondere folgende Beratungsfunktionen:

  1. Unterstützung der Geschäftsführung bei der Entwicklung von regionalen Lösungskonzepten,
  2. Beratung des Entwurfs des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms,
  3. Behandlung von Zukunftsthemen innerhalb des Jobcenters,
  4. Beurteilung der Verträglichkeit des Instruments Arbeitsgelegenheiten für den Arbeitsmarkt,
  5. Förderung des gesellschaftlichen Konsenses.
  • Name

    Funktion / Institution

  • Herr
    Jan Bruns

    Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK Berlin)

  • Frau
    Ruth Nicolai

    Handwerkskammer Berlin (HWK Berlin)

  • Herr
    Markus Pleyer

    Paritätischer Wohlfahrtsverband LV Berlin e.V.

  • N.N.

    Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin (DGB)

  • Frau
    Gerrit Witschaß

    Geschäftsführerin Berufsförderungswerk der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg gemeinnützige GmbH

  • Frau
    Martha Kleedörfer

    BVV Mitte von Berlin
    Ausschuss für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen

  • Frau
    Dr. Giulia Borri

    Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreise e.V. (BALZ)