Der Gesetzgeber hat die Zusammenarbeit von Bund und Ländern durch die Einrichtung von Gremien für alle gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter) geregelt.
Der sogenannte örtliche Beirat bildet ein solches Gremium.
Gemäß § 18d SGB II wird in jedem Jobcenter ein örtlicher Beirat gebildet.