Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit benötigen für den Bezug von Leistungen des Jobcenters (ALG II) einen gültigen Aufenthaltstitel (gilt nicht für Personen aus der EU/EWR/Schweiz). Bitte beachten Sie, dass einige Aufenthaltstitel den Anspruch auf ALG II ausschließen.
Zuständig für die Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln in Berlin ist das Landesamt für Einwanderung (LEA). Während der Coronapandemie gelten besondere Regelungen bezüglich der Öffnungszeiten und Beantragung bzw. Verlängerung von Aufenthaltstiteln.
Mehr Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Landesamt für Einwanderung:
https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/
Wenn Sie britische Staatsbürgerin oder britischer Staatsbürger sind, beachten Sie bitte folgende Hinweise des LEA zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union:
https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/freizuegigkeit-eu-ewr-schweiz/artikel.873818.php