Im Falle einer nachgewiesenen finanziellen Notlage (Mittellosigkeit) kann nach vorheriger Prüfung durch das Jobcenter abhängig vom Einzelfall ein Vorschuss aus dem folgenden Monat oder ein Darlehen zur Beseitigung der akuten Notsituation gewährt werden.
Die Erbringung der Leistung erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen mittels eines Auszahlscheins mit Barcode, einer Zahlungsanweisung zur Verrechnung (Barscheck) oder durch ergänzende Sachleistungen (Lebensmittelgutschein).
Den Auszahlschein (Barcode) legen Sie bei einem der teilnehmenden Einzelhandelspartner vor, um sich das Geld auszahlen zu lassen oder mit einem dortigen Einkauf zu verrechnen. Weitere Informationen zum Verfahren und zu den nächstliegenden Akzeptanzstellen erhalten Sie von unseren Mitarbeitenden und sind auf dem Auszahlschein zu finden.
Der Verlust des Zahlscheins kommt einem Verlust von Bargeld gleich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall umgehend an das Servicecenter unter 030 5555 45 2222 und melden den Verlust.
Mit einem Lebensmittelgutschein können Sie bei teilnehmenden Einzelhandelspartnern Waren im jeweiligen Wert des Gutscheins einkaufen. Hiervon ausgeschlossen sind Alkohol- und Tabakwaren.
Bitte erfragen Sie vor Ihrem Einkauf im Lebensmittelgeschäft, ob die Lebensmittelgutscheine als Zahlungsmittel akzeptiert werden.
Um die weitere Vorgehensweise abzuklären, kontaktieren Sie bitte zunächst telefonisch unser Servicecenter unter 030 5555 45 2222.