Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenen Anteile, sowie Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt. Über die Verwendung der zur Deckung des Regelbedarfs erbrachten Leistungen (Teil des Bürgergeldes bzw. des Sozialgeldes) entscheidet der Leistungsberechtigte eigenverantwortlich. Neben regelmäßig anfallenden Bedarfen u.a. für Lebensmittel sind auch unregelmäßig anfallende Bedarfe wie z.B. für Bekleidung aus den entsprechenden Leistungen zu decken.
Die Höhe der aktuellen Regelbedarfe finden Sie auf den Seiten des BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales