Der berlinpass-BuT gilt als Berechtigung für die Inanspruchnahme von Leistungen für Bildung und Teilhabe. Er dient als Nachweis für die Hilfebedürftigkeit gegenüber Schulen, Jugendamt und Kindertageseinrichtungen.
Ein Passfoto ist nicht erforderlich. Um den berlinpass-BuT jedoch vollumfänglich nutzen zu können, können Sie ein Passfoto anfügen. Eine gesonderte Antragstellung ist ebenso nicht erforderlich.
Der berlinpass-BuT wird Ihnen unaufgefordert von Ihrem Jobcenter im Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Antrages auf Bürgergeld zugesandt, sofern in Ihrer Bedarfsgemeinschaft Kinder oder junge Erwachsene leben, die Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben.
Hierzu bitten wir Sie bereits bei Antragstellung um Einreichung entsprechender Nachweise (z.B. Schulbescheinigung, Kita-Bescheinigung, nach Wunsch: Passfoto Ihres Kindes/Ihrer Kinder).
Wenn dem berlinpass-BuT ein Passfoto angefügt wird, erhalten Sie oder Ihre Kinder durch Vorlage des berlinpass-BuT die gleichen Vergünstigungen bei Kultur, Sport und Freizeit, wie sie auch der berlinpass (für Erwachsene) bietet. Hierzu reichen Sie einfach ein Passfoto im Format 3,5 cm x 4,5 cm bei Ihrer Leistungsstelle mit ein.