Bildung & Teilhabe

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket):

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets werden zusammen mit dem Antrag auf Leistungen nach dem SGB II beantragt. Die Bewilligungsentscheidung erhalten Sie in der Regel gesondert, nach Vorlage entsprechender Nachweise.

Bitte bewahren Sie daher sämtliche Rechnungen, Belege, Teilnahmebescheinigungen oder Ähnliches auf, um diese ggf. als geeignete Nachweise im Jobcenter einzureichen.

berlinpass-BuT

Der berlinpass-BuT gilt als Berechtigung für die Inanspruchnahme von Leistungen für Bildung und Teilhabe. Er dient als Nachweis für die Hilfebedürftigkeit gegenüber Schulen, Jugendamt und Kindertageseinrichtungen.

Ein Passfoto ist nicht erforderlich. Um den berlinpass-BuT jedoch vollumfänglich nutzen zu können, können Sie ein Passfoto anfügen. Eine gesonderte Antragstellung ist ebenso nicht erforderlich.

Der berlinpass-BuT wird Ihnen unaufgefordert von Ihrem Jobcenter im Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Antrages auf Bürgergeld zugesandt, sofern in Ihrer Bedarfsgemeinschaft Kinder oder junge Erwachsene leben, die Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben.

Hierzu bitten wir Sie bereits bei Antragstellung um Einreichung entsprechender Nachweise (z.B. Schulbescheinigung, Kita-Bescheinigung, nach Wunsch: Passfoto Ihres Kindes/Ihrer Kinder).

Wenn dem berlinpass-BuT ein Passfoto angefügt wird, erhalten Sie oder Ihre Kinder durch Vorlage des berlinpass-BuT die gleichen Vergünstigungen bei Kultur, Sport und Freizeit, wie sie auch der berlinpass (für Erwachsene) bietet. Hierzu reichen Sie einfach ein Passfoto im Format 3,5 cm x 4,5 cm bei Ihrer Leistungsstelle mit ein.

Welche Leistungen kann ich im Rahmen des Bildungspakets in Anspruch nehmen?

Auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finden Sie weitere Informationen zu den Bildung und Teilhabe-Leistungen sowie Merkblätter und Formulare zum Bildungspaket.

BuT - Lernförderung & Nachhilfe

Kann ich die Kosten für den Nachhilfeunterricht geltend machen?

Anspruch auf Lernförderung besteht für Schülerinnen und Schüler, die

  • das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen

und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Weiterhin prüft die Schule, ob eine ergänzende Lernförderung erforderlich ist und legt auch den Umfang der Lernförderung fest.

Wird eine Lernförderung benötigt, kann man bei dem von der Schule ausgewählten Anbieter kostenlos an der Lernförderung teilnehmen.

BuT - Mittagsverpflegung

Kann ich die Kosten für die Mittagsverpflegung erstattet bekommen?

Haben Sie den Antrag auf Bürgergeld gestellt, umfasst dieser auch die Leistung für Mittagsverpflegung. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.

Für Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 1 bis 6 wird das Mittagessen kostenlos von der Schule angeboten.

Die Kosten hierfür trägt seit dem 01.08.2019 das Land Berlin.

BuT - Schulausflüge & Klassenfahrten

Kann ich die Kosten für Schulausflüge und Klassenfahrten erstattet bekommen?

Für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, können die entstehenden Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden.

Haben Sie den Antrag auf Bürgergeld gestellt, umfasst dieser auch die Leistungen für Schulausflüge und Klassenfahrten. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.

Für die Bearbeitung benötigt das Jobcenter eine Bescheinigung der Schule, der Tageseinrichtung oder der Kindertagespflege.

Merkblätter und Formulare zum Bildungspaket finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Bitte reichen Sie die jeweilige Bescheinigung vollständig ausgefüllt ein.

Wie Sie uns erreichen können, entnehmen Sie bitte unserer Kontaktseite

Nach Eingang des Nachweises werden die Leistungen im Falle einer Bewilligung als Direktzahlung an die Schule oder die Kita erbracht. Sie erhalten hierüber einen entsprechenden Bescheid.

BuT - Schulbedarf

Wer hat Anspruch auf zusätzliche Leistungen für die Schule und wie erhalte ich diese?

Anspruch auf einen Schulbedarf besteht für Schülerinnen und Schüler, die

  • das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen,
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten und
  • zum 1. August oder 1. Februar eines Jahres Anspruch auf Bürgergeld haben.

Haben Sie den Antrag auf Bürgergeld gestellt, umfasst dieser auch die Leistungen für Schulbedarfe. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.

Zum Schulbedarf gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien wie z. B. Füller, Geodreieck oder Malblock.

Ausnahme: Kosten für den Erwerb oder die Leihe von Schulbüchern gehören nicht dazu.

Die Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf erhöht sich ab 2024 zum 1. Februar auf 65,00 Euro und zum 1. August auf 130,00 Euro. Den Betrag erhalten Sie automatisch.

BuT - Schülerbeförderung

Kann ich die Fahrkosten für den Weg zur Schule erstattet bekommen?

Seit dem 1. August 2019 haben Schülerinnen und Schüler in allgemeinbildenden Schulen sowie beruflichen Schulen mit Vollzeitunterricht die Möglichkeit, das kostenlose Schülerticket für den Tarifbereich AB als neues Tarifangebot der BVG zu nutzen.

Dies betrifft ebenso:

  • Kinder ab 6 Jahren, die noch keine Schule besuchen, und
  • Kinder und Jugendliche ohne Schulplatzzuweisung, die jedoch schulpflichtig sind.

Die dafür notwendige fahrCard der BVG kann online bestellt werden. Alle weiteren Informationen zum Schülerticket finden Sie auf den Seiten der BVG

Für Schülerinnen und Schüler mit einem Schülerausweis II und/oder einem Nachweis über die Teilnahme an einer berufsbildenden Maßnahme werden die Kosten im Tarifbereich AB für das sogenannte “Berlin-Ticket S” übernommen.

Muss für die Beförderung zur Schule, zur Einrichtung oder zum Bildungsträger der Tarifbereich ABC genutzt werden, können die tatsächlich entstehenden Kosten entweder der Monatskarte für Auszubildende/Schüler im Abo oder des regulären Monatstickets im Abo erstattet werden.

Um die Kosten der Schülerbeförderung geltend zu machen, reichen Sie bitte einen Nachweis zum Besuch einer Schule, einer Einrichtung oder eines Bildungsträgers ein.

Wie Sie uns erreichen können, entnehmen Sie bitte unserer Kontaktseite

Nach Eingang der Nachweise werden die Leistungen im Falle einer Bewilligung direkt an Sie erstattet. Sie erhalten hierüber einen entsprechenden Bescheid.

BuT - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Kann ich die Kosten für eine Vereinsmitgliedschaft oder Musikunterricht erstattet bekommen?

Leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten ein Budget von pauschal 15 Euro monatlich, sofern tatsächliche Aufwendungen entstehen.
Dies können z.B. sein:

  • Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
  • Unterricht in künstlerischen Fächern, z.B. Musikunterricht
  • Freizeitfahrten und einmalige Veranstaltungen der Vereine und Verbände

Haben Sie den Antrag auf Bürgergeld gestellt, umfasst dieser auch die Leistung zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.

Zur Erstattung der Kosten reicht es aus, wenn Sie einen Nachweis über die Teilnahme an einer Aktivität zusenden. Dieser Nachweis muss neben dem Namen und der Anschrift auch die angebotene Aktivität und die damit verbundenen Kosten beinhalten.

Wie Sie Ihre Unterlagen einreichen können, entnehmen Sie bitte unserer Kontaktseite.

Achtung:
Der Super-Ferien-Pass ist als besonderes Angebot der kulturellen Teilhabe ebenfalls anerkannt. Als Nachweis reicht daher der Kaufbeleg des Passes aus.
Nach Eingang der Nachweise werden die Leistungen im Falle einer Bewilligung direkt an Sie überwiesen. Sie erhalten hierüber einen entsprechenden Bescheid.