Bild: Bundesagentur für Arbeit
Anspruch auf Bürgergeld haben Sie, wenn Sie
- erwerbsfähig sind
- im Alter von 15 Jahren bis zum gesetzlichen Regelrenteneintrittsalter sind,
- Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und
- hilfebedürftig sind.
Die Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) soll die Existenz der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und deren Angehöriger in der sogenannten Bedarfsgemeinschaft sichern, soweit dies nicht selbstständig durch Einkommen, andere sogenannte vorrangige Leistungen, aber auch durch Vermögen möglich ist.