Bürgergeld

Menschen die sich unterhalten. zwei Frauen sitzen am Tisch und füllen Anträge aus. im Hintergrund ist ein Antrag auf Bürgergeld zu sehen

Voraussetzungen

Anspruch auf Bürgergeld haben Sie, wenn Sie

  • erwerbsfähig sind
  • im Alter von 15 Jahren bis zum gesetzlichen Regelrenteneintrittsalter sind,
  • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und
  • hilfebedürftig sind.

Die Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) soll die Existenz der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und deren Angehöriger in der sogenannten Bedarfsgemeinschaft sichern, soweit dies nicht selbstständig durch Einkommen, andere sogenannte vorrangige Leistungen, aber auch durch Vermögen möglich ist.

Vorrangige Leistungen

Zuerst sollten Sie prüfen, ob Ansprüche auf vorrangige Leistungen bestehen. Diese Leistungen müssen von Ihnen in Anspruch genommen werden. Die notwendigen Anträge stellen Sie bitte bei den hierfür zuständigen Stellen und Behörden, wie z.B. Wohnungsamt, Familienkasse oder Jugendamt.

Vorrangige Leistungen sind zum Beispiel:

  • Kinderzuschlag, Wohngeld, Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Unterhalt/ Unterhaltsvorschuss,
  • Leistungen der Ausbildungs- und Arbeitsförderung: Arbeitslosengeld, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG),
  • Leistungen der Krankenkassen: Krankengeld, Leistungen der medizinischen Rehabilitation,
  • Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung: Verletztengeld, Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit,
  • Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung: Übergangsgeld, Altersrente, Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrente.

Ausführliche Informationen über die vorrangigen Leistungen erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

Einkommen und Vermögen

Wenn in Ihrer Bedarfsgemeinschaft Einkommen erzielt wird oder Vermögen vorhanden ist, wird dieses bei der Berechnung Ihres Leistungsanspruchs ebenfalls berücksichtigt. Einkommen und Vermögen müssen bei der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II vollständig angegeben werden. Das Jobcenter ist berechtigt, die Vollständigkeit Ihrer Angaben zu überprüfen, z. B. durch einen Datenabgleich mit anderen Behörden oder Aufforderung zur Vorlage von Kontoauszügen.

Häufige Fragen / Frequently Asked Questions

Fragen und Antworten zum Bürgergeld finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Fragen und Antworten zum Bürgergeld in englischer Sprache finden Sie auf der Seite Federal Ministry of Labour and Social Affairs

Auf der Internetseite Handbook Germany finden Sie Informationen zum Bürgergeld in neun Sprachen:
Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi, Türkisch, Französisch, Paschto, Russisch und Ukrainisch.
Wenn Sie an das untere Ende der Seite gehen, können Sie dort Ihre gewünschte Sprache auswählen.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Bürgergeld können Sie dort in verständlicher Sprache nachlesen. Das Angebot wird laufend erweitert.

“Handbook Germany” ist ein gemeinsames Angebot des Bundesinnenministeriums und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Downloads

Das Merkblatt “Bürgergeld – Grundsicherung für Arbeitsuchende” gibt Ihnen einen Überblick über den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelungen und informiert Sie über die wichtigsten Voraussetzungen und die notwendigen Schritte, um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erhalten.

  • Merkblatt "Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitsuchende"

    PDF-Dokument
    Dokument: Bundesagentur für Arbeit

Grundsicherung einfach erklärt

  • Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende

    PDF-Dokument
    Dokument: Bundesagentur für Arbeit

Fragen und Antworten zum Bürgergeld in englischer Sprache

  • Questions and answers about citizen‘s benefits

    PDF-Dokument (1.9 MB)

Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S

Berechtigungsnachweis:

Die Ausstellung von Berechtigungsnachweisen endet am 30. September 2024. Danach werden von Deinem Jobcenter keine Berechtigungsnachweise mehr ausgestellt.

Was dann?

VBB-Kundenkarte Berlin S:

Du hast noch eine gültige VBB-Kundenkarte? Perfekt! Diese kannst Du bis zum Ende der Laufzeit nutzen.
Wenn Du noch eine VBB-Kundenkarte haben möchtest, dann heißt es schnell sein: Bis zum 30. November 2024 kannst Du noch eine neue VBB-Kundenkarte beantragen.

Du hast keine VBB-Kundenkarte oder sie läuft aus? Dann gilt:

Bürgergeldbescheid als Nachweis:

Bis zum 30. Juni 2025 kannst Du Deinen aktuellen und geschwärzten Bürgergeldbescheid als Nachweis für das Berlin- Ticket S nutzen. Es reicht auch eine Kopie Deines Bescheides.

Dafür wichtig: Schreibe ab 1. Januar 2025 nicht mehr Deine BG-Nummer, sondern Deine persönliche Kundennummer auf das Berlin-Ticket S. Diese findest Du in Deinem Bürgergeldbescheid. Einfach eintragen und losfahren.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Sonderseite Berechtigungsnachweis adé

Unser Service rund um Bürgergeld: