Kinderfreizeitbonus

Der Kinderfreizeitbonus von 100 Euro für jedes minderjährige Kind wird im August 2021 ausgezahlt

Den Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro sollen minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien und Familien mit kleinen Einkommen erhalten, um insbesondere Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können. Die Einmalzahlung wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.

Den Kinderfreizeitbonus erhalten Leistungsberechtigte, die für den Monat August 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld und am 1. August 2021 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Das gilt jedoch nicht für Leistungsberechtigte, für die im Monat August 2021 Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes gezahlt wird, denn diese erhalten den Kinderfreizeitbonus von der Familienkasse.

Erhält die leistungsberechtigte Person Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld in zwei Bedarfsgemeinschaften, wird der Kinderfreizeitbonus in der Bedarfsgemeinschaft erbracht, in der das Kindergeld für die leistungsberechtigte Person berücksichtigt wird.

Die Einmalzahlung wird automatisch ab Mitte August 2021 ausgezahlt. Sie müssen keinen Antrag stellen.

Weitere Informationen zum Kinderfreizeitbonus finden Sie auf der Seite: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus