Keine Übernahme von Kabelgebühren bei den Betriebskosten ab 1. Juli 2024

glückliches weißes Paar schaut TV und sitzt auf einer Couch

Zum 1. Juli 2024 fällt das Nebenkostenprivileg weg. Ihr Vermieter darf die Kosten für Kabelfernsehen nicht mehr auf Ihre Betriebskosten umlegen. Der Beitrag für Kabelfernsehen ist daher ab 1. Juli 2024 kein Bestandteil Ihrer Miete, der von den Berliner Jobcentern übernommen werden kann.

Wollen Sie dennoch weiterhin Ihren TV-Kabelanschluss nutzen, können diese Kosten nicht extra vom Jobcenter übernommen werden. Diese Kosten müssen Sie aus dem monatlichen Regelbedarf bezahlen.

Bitte denken Sie daran: Passt Ihr Vermieter nun Ihre Betriebskosten an, müssen Sie uns über die Veränderung Ihrer Miethöhe informieren. Dies geht auch online über www.jobcenter.digital.