Wir wissen, dass Sommerzeit auch Reisezeit ist.
Wir können gemeinsam nur etwas erreichen, wenn du für uns erreichbar bist. Das bist du, wenn du auf unsere Schreiben reagierst und persönlich in dein Jobcenter kommen kannst.
Bist du für eine längere Zeit mal nicht erreichbar, nennen wir das Ortsabwesenheit.
Wenn du also zum Beispiel gerade deinen Sommerurlaub planst, beantrage deine Ortsabwesenheit bitte mindestens fünf Werktage (Tage von Montag bis Freitag) vorher.
Stehen keine Weiterbildungen oder Bewerbungsgespräche an, stimmt dein Arbeitsvermittler oder deine Arbeitsvermittlerin deinen Reiseplänen in der Regel zu.
Du hast dann weiterhin einen Anspruch auf Bürgergeld für insgesamt 21 Tage pro Jahr. In dieser Zeit bist du auch krankenversichert. Denke daran, dass auch Samstag und Sonntag mitgezählt werden.
Natürlich kannst du uns den Antrag auf die Genehmigung deiner Ortsabwesenheit wie gewohnt auch ganz easy über www.jobcenter.digital einreichen. Schick uns dazu einfach eine Postfachnachricht.
Und wenn der Urlaub vorbei ist? Melde dich direkt bei uns zurück. Dies ist wichtig, damit dir keine finanziellen Nachteile entstehen. In dem Bewilligungsbescheid zur Ortsabwesenheit wird dir erklärt, wie du dich bei uns zurückmeldest.
Weitere Informationen findest du hier.