Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schließt sowohl mit der Bundesagentur für Arbeit als auch mit den Ländern Zielvereinbarungen zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende ab.
Die Bundesagentur für Arbeit und die Länder schließen wiederum Zielvereinbarungen mit den Jobcentern (§ 48b SGB II).
Auf dieser Seite finden Sie die Zielvereinbarungen des Jobcenters Berlin Lichtenberg.