Name | Funktion | Institution |
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Herr Pleyer | Vorsitzender des Beirates | Paritätischer Wohlfahrtsverband LV Berlin |
Herr Schicke | stellv. Vorsitzender des Beirates | Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk Berlin-Brandenburg |
Herr Algner | Mitglied des Beirates | Industrie- und Handelskammer Berlin |
Frau Nguyen | Mitglied des Beirates | Vereinigung der Vietnamesen in Berlin & Brandenburg e.V. |
Herr Pohl | Mitglied des Beirates | Innung für Metall- und Kunststofftechnik Berlin |
Beirat
Bei jeder gemeinsamen Einrichtung nach § 44b SGB II wird ein Beirat gebildet. Der Beirat berät die Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Die Trägerversammlung beruft die Mitglieder des Beirats auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen. Vertreterinnen und Vertreter von Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II anbieten, dürfen nicht Mitglied des Beirats sein. Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung.