Sommer, Sonne, Reisezeit – Teilen Sie uns Ihre Abwesenheit vorher mit, natürlich gern digital.

Sonnencreme, Sonnenbrille und Handtuch im Sand

Wir wissen, dass Sommerzeit auch Reisezeit ist.

Wir können gemeinsam nur etwas erreichen, wenn Sie für uns erreichbar sind. Das sind Sie, wenn Sie auf unsere Schreiben reagieren und persönlich zu uns kommen können.

Sind Sie für eine längere Zeit mal nicht erreichbar, nennen wir das Ortsabwesenheit.

Wenn Sie zum Beispiel gerade einen Sommerurlaub planen, beantragen Sie Ihre Ortsabwesenheit bitte mindestens fünf Werktage (Tage von Montag bis Freitag) vorher.

Stehen keine Weiterbildungen oder Bewerbungsgespräche an, stimmt Ihr Arbeitsvermittler oder Ihre Arbeitsvermittlerin den Reiseplänen in der Regel zu.

Sie haben dann weiterhin einen Anspruch auf Bürgergeld für insgesamt 21 Tage pro Jahr. In dieser Zeit sind Sie auch krankenversichert. Denken Sie daran, dass auch Samstag und Sonntag mitgezählt werden.

Und wenn der Urlaub vorbei ist? Melden Sie sich direkt bei uns zurück. Dies ist wichtig, damit Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen.

Natürlich können Sie uns den Antrag auf die Bewilligung Ihrer Ortsabwesenheit wie gewohnt auch ganz easy über www.jobcenter.digital einreichen. Schicken Sie uns dazu einfach eine Postfachnachricht.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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