Kosten der Unterkunft und Heizkosten werden, soweit sie angemessen sind, in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen und an Sie ausbezahlt.
Zu den Kosten der Unterkunft zählen insbesondere- die zu zahlende Miete,
- anfallende Nebenkosten und
- Kosten der Heizung.
Wenn Sie Heiz- und Betriebskostenabrechnungen erhalten, reichen Sie diese bitte umgehend nach Erhalt ein, damit das Jobcenter die Übernahme prüfen kann.
Dies geht ganz bequem online über www.jobcenter.digital.
Bedenken Sie bitte, dass Sie verpflichtet sind, auch Gutschriften aus Heiz- und Betriebskostenabrechnungen beim Jobcenter einzureichen. Diese werden in der Regel mit dem Bürgergeld des Folgemonats verrechnet. Sie bekommen dann weniger ausgezahlt.
Sie bekommen kein Bürgergeld und können Ihre Heizkosten nicht bezahlen?
Wenn Sie eine hohe Heizkostennachzahlung erhalten, können Sie noch bis zum 31.12.2023 Bürgergeld auch für nur einen Monat beantragen.
Wie das geht?
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