Das Bildung- und Teilhabepaket
Das Bildung- und Teilhabepaket besteht aus Geld- und Sachleistungen und steht allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren zu, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten bzw. deren Eltern, wenn sie Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen.
Alle Leistungen gelten aus dem BuT automatisch als mit beantragt, sobald man den allgemeinen Antrag auf Lebensunterhaltsleistungen („Arbeitslosengeld II-Antrag“) gestellt hat.
Leistungen auf einen Blick:
- Ausstattung mit persönlichen Schulbedarf 195 Euro je Kind (65 Euro zum 01.02.2024 und 130 Euro zum 01.08.2024)
- Kostenübernahme für eintägigen Ausflüge, Projekte der Kita, Kindertagespflege oder Schule
Kostenübernahme für mehrtätige Fahrten mit der Kita, Kindertagespflege oder Schule (Klassenfahrten, Sprachreisen, Kitafahrten)
- kostenloses Mittagessen in Kita, Kindertagespflege oder Schule
- Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben monatlich 15 Euro je Kind
- teilweise Übernahme von Ausrüstungsgegenständen und Fahrtkosten im Zusammenhang mit einem Angebot in der sozialen und kulturellen Gemeinschaft
- kostenlose Schülerbeförderung www.bvg.de/schuelerticket
- Anspruch auf angemessene Lernförderung für Schülerinnen und Schüler bei nicht ausreichenden Leistungen in der Schule – auch ohne, dass die Versetzung akut gefährdet ist.
Weitere Erläuterungen können Sie auch den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entnehmen.