Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) werden nur auf Antrag gewährt. Dabei wirkt die Antragstellung auf den ersten Tag des Monats zurück, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Jeder erwerbsfähige Leistungsberechtigte ist antragsberechtigt. Den Antrag können Sie online, persönlich, schriftlich oder telefonisch stellen. Allerdings ist es unbedingt erforderlich, die notwendigen Antragsformulare zeitnah und vollständig nachzureichen. Die Antragsvordrucke finden Sie hier. Die Antragsvordrucke können Sie sich auch durch das Service Center zusenden lassen.
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Zu einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zählen alle im Haushalt lebenden Angehörigen wie Ehegatten, Partner und Lebenspartner und unverheiratete Kinder unter 25 Jahren. Es wird von allen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft das Einkommen und Vermögen zur Berechnung des Leistungsanspruchs herangezogen. Somit ist der Antrag erst dann vollständig belegt, wenn alle Unterlagen für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft vorliegen.