Für das Jahr 2025 planen wir erneut die Durchführung von Arbeitsgelegenheiten für arbeitsmarktferne Menschen, die einer besonderen Unterstützung und Begleitung bedürfen.
Dabei legen wir Wert auf eine gesunde Mischung verschiedener Tätigkeiten, die Berücksichtigung spezieller Arbeitsmarktgruppen und die Integration von besonderen Personengruppen innerhalb der Maßnahmen. Der Ausbau der deutschen (Alltags-)Sprache und Kultur ist uns wichtig.
Gern nehmen wir neue Impulse auf. Die bezirklichen Schwerpunkte dienen als Orientierung. Anderweitige Inhalte können gleichwertig umgesetzt werden.
Die Höhe der Maßnahmekostenpauschale richtet sich im gesetzlichen Rahmen nach den Notwendigkeiten der zu betreuenden Menschen in der Maßnahme. Im Vordergrund steht die Verrichtung der Tätigkeit und die intensive Beschäftigung mit den Teilnehmenden. Die Maßnahmen dienen als Ausgangspunkt für die weiteren beruflichen Integrationsschritte, ggf. auch für die soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt.
Bitte reichen Sie Ihre Konzepte, inklusive eines ersten Entwurfs der Finanzierung (noch keine Nachweise erforderlich) ein. Wir benötigen des Weiteren eine Übersicht der bei Ihnen über die Förderungen der §§16e und 16i beschäftigten/geplanten Arbeitnehmenden und deren Tätigkeitsfelder.
Alle bis 30. September 2024 eingegangenen Konzepte fließen in die Wertung und Jahresplanung 2025 ein.
Im weiteren Verlauf eingereichte Konzepte können grundsätzlich nur bei bestehenden Bedarfen und ausreichender Haushaltsmittellage unsererseits berücksichtigt werden.
Bei Fragen sprechen Sie uns gern, auch per E-Mail an.