(1) Diese Dienstvereinbarung einschließlich ihrer Anlagen regelt die beteiligungsrechtlichen Bedingungen für den Betrieb der Vermittlungsdatenbank (VDB) auf der Basis von MS ACCESS am Client. Am Server werden die Daten im Format MS SQL Server gespeichert.
(2) Die Dienstvereinbarung erfasst alle Dienstkräfte, deren personenbezogene Daten zum Zweck der Vermittlung von Personalüberhang elektronisch erfasst, zentral gespeichert und verarbeitet werden sowie alle Dienstkräfte, die Aufgaben in der Dienststelle ZeP wahrnehmen.22) Der Begriff „Personenbezogene Daten“ ist entsprechend Nr. 2 Abs. 2 sowie der Begriffsbestimmung der Nr. 3.2 der Rahmendienstvereinbarung über die Personaldatenverarbeitung definiert.)
(3) Die VDB hat als zentrales Ziel die Unterstützung zum Abbau des Personalüberhangs, die Eröffnung neuer Perspektiven für die Mitarbeiter und die Schaffung transparenter Prozesse. Die informationstechnische Unterstützung der Personaleinsatz- und Personalentwicklungsplanung im ZeP soll durch den Einsatz der VDB sichergestellt werden. Die VDB wird ein wichtiges Instrument für die erforderliche qualitäts- und quantitätsbezogene Steuerung von Personalüberhangkräften in sinnvolle Arbeitsbereiche darstellen. Mit dem Einsatz soll der Prozess der Besetzung freier Stellen und Übergangseinsätze wesentlich erleichtert werden. Gleichzeitig wird die VDB die für ein zielgerichtetes Steuerungs- und Berichtswesen notwendigen Analysen vereinfachen.
(4) Die VDB dient der Erfüllung der Aufgaben des ZeP gemäß der in § 2 des Gesetzes zur Einrichtung eines Zentralen Personalüberhangmanagements (Stellenpool) (Stellenpoolgesetz – StPG) gesetzlich umschriebenen Aufgaben. Die Einrichtung einer automatisierten Datei für die Verarbeitung der im § 4 Abs. 1 Satz 2 StPG genannten personenbezogenen Daten von Personalüberhangkräften ist nach § 4 Abs. 1 Satz 3 StPG zulässig.
(5) Bei den in § 4 Abs. 1 Satz 2 StPG genannten personenbezogenen Daten von Personalüberhangkräften handelt es sich um „Stammdaten“ über die
- Personalüberhangkräfte des Landes Berlin (Angaben zur Person, zum Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis, zur Qualifikation, zu Funktionsbeeinträchtigungen der Personalüberhangkräfte, den beruflichen Neigungen und Interessen der Personalüberhangkräfte, soweit diese von den Personalüberhangkräften geäußert wurden)
und die zur Verfügung stehenden
- Einsatzmöglichkeiten (Stellen und Übergangseinsätze und deren Anforderungs- und Aufgabenprofile).
Auf der Grundlage eines zentralen Qualifizierungskatalogs wird ein datenbankgestützter Abgleich zwischen den personenbezogenen Qualifikationen und den arbeitsplatzbezogenen Anforderungsprofilen ermöglicht. Sensible Datenkategorien, wie Fehlzeiten und Ergebnisse dienstlicher Beurteilungen der Personalüberhangkräfte werden in der VDB nicht gespeichert. Bei der Speicherung personenbezogener Qualifikationsmerkmale wird ausschließlich auf objektive Angaben aus der Personalakte zurückgegriffen; bewertende Angaben zur Qualifikation werden nicht verarbeitet.