Änderung der Dienstvereinbarung über den Betrieb der Vermittlungsdatenbank Zentrales Personalüberhangmanagement (DV-VDB) vom 01.02.2010

Zwischen

dem zentralen Personalüberhangmanagement

und

dem Hauptpersonalrat für die Behörden, Gerichte und nicht rechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin

wird

die Dienstvereinbarung über den Betrieb der vermittlungs Datenbank zentrales personalüberhang Management (DV-VDB) vom 2. November 2014

wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 2

§ 3 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

  • a) im Satz 1 wird die Fußnote wie folgt gefasst:
    “Rechtsgrundlagen hierfür sind § 84 Abs. 1 und § 91 Abs. 1 und 2 Landesbeamtengesetz (LBG) i.v.m. § 50 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG).”
  • b) Satz 3 wird wie folgt gefasst:
    “Soweit von diesen Festlegungen abweichende Auswertungen beabsichtigt sind, ist vorher der HPR zu beteiligen .”

2. § 8

§ 8 wird wie folgt geändert:

  • a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
    “Das ZeP stellt den HPR und dem Personalrat des ZeP Einzelauskünfte über personenbezogene Daten in der VDB bei schriftlicher Vorlage der Einwilligung der betroffenen Dienstkraft zur Verfügung. Soweit für seine Aufgabenerfüllung erforderlich, insbesondere im Rahmen von korrekten Beteiligungsverfahren, sind nach Maßgabe der im § 3 genannten Rechtsgrundlagen dem HPR beziehungsweise dem Personalrat des ZeP personenbezogene Daten der Dienstkräfte zur Verfügung zu stellen .”
  • b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
    “Der HPR und der Personalrat des ZeP sind auf Wunsch in die Arbeitsweise der VDB einzuweisen.”
  • Berlin, den (Datum nicht eindeutig lesbar)

    gez. Zentrales Personalüberhangmanagement

    Berlin, den 22.12.2009

    gez. Hauptpersonalrat

Die Änderungen der DV-VDB als Download

  • 2009-12-22-aenderung_dv-vdb

    PDF-Dokument (108.6 kB) - Stand: 22.12.2009