Schreiben der SenJustVA vom 12.08.2021 an die Senatskanzlei, die Senatsverwaltungen, die Bezirksämter und die im Geschäftsbereich an die nachgeordneten Behörden und Gerichte.
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Unabhängige Beratungsstelle (LADG)
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Im Sinne des § 10 Abs. 1 der RDV zum Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) vom 03.12.2020 hat die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung eine Unabhängige Beratungsstelle für Mitarbeitende des Landes Berlin eingerichtet.
Diese Unabhängige Beratungsstelle soll alle Beamtinnen, Beamten oder Tarifbeschäftigen im Landesdienst kostenfrei beraten, wenn der – unberechtigte oder berechtigte – Vorwurf eines Verstoßes gegen das Landesantidiskriminierungsgesetz gegen sie erhoben wird.
Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hat diese erste Anlaufstelle für eine unabhängige Beratung aller betroffenen Mitarbeitenden eingerichtet. Sollten Sie von einer Beschwerde nach dem LADG betroffen sein und deshalb eine psychosoziale und/oder juristische Erstberatung in Anspruch nehmen wollen, können Sie sich telefonisch unter 9(0)13-3258 oder per E-Mail beratung.ladg@senjustva.berlin.de an Ihren Ansprechpartner Herrn Hoffmann wenden.
Weitere Informationen können Sie dem Schreiben der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 12.08.2021 entnehmen.
Download weiterer Informationen
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Schreiben SenJustVA 12.08.2021
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Berechtigungsschein
Berechtigungsschein für die Inanspruchnahme einer juristischen Erstberatung als Mitarbeiterin/Mitarbeiter der Berliner Verwaltung auf Grund einer Beschwerde oder eines Diskriminierungsvorwurfs nach dem LADG. (nicht barrierefrei)