Am 15.10. wurde in der Abendschau unklar formuliert und am Freitag wurde in mindestens einer Berliner Tageszeitung behauptet, dass der Hauptpersonalrat der Ausweitung der Arbeitszeiten in den Ordnungsämtern bis 2:00 Uhr nachts wegen der Umsetzung der Sperrstundenkontrollen seine Zustimmung gegeben haben soll.
Das ist nicht der Fall!
In unserer Plenumssitzung am 13.10. haben wir uns mit der Vorlage befasst, die 240 Parkraumüberwachungsdienstkräfte in die Verkehrsüberwachung (VÜD) überführen soll. Dem haben wir zugestimmt, weil es für die Kolleginnen und Kollegen die Chance eröffnet, beruflich neue Perspektiven zu haben und Höhergruppierungen zu erhalten. Wir haben dazu die klare Erwartungshaltung geäußert, dass den Beschäftigten – wenn gewünscht- im VÜD ein dauerhafter Einsatz ermöglicht wird.
In diesem Zusammenhang haben wir einer Nebenabrede zu unserer Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit in den Ordnungsämtern vom August 2019 zugestimmt, die deren Regelungen auf die (neuen) Beschäftigten im VÜD überträgt.
Diese Dienstvereinbarung wurde inhaltlich nicht geändert und sieht nach wie vor die Rahmenarbeitszeit von 6:00 bis 24:00 Uhr vor (Siehe RDV Ordnungsämter).
Eine Ausweitung der Arbeitszeiten in den Ordnungsämtern war weder Thema in den Beteiligungsgesprächen noch Teil der Beteiligungsvorlage. Mit anderen Worten: Der Hauptpersonalrat hat sich mit der Frage überhaupt noch nicht befasst.
Die Umsetzung der Personalentwicklungsmaßnahme in den VÜD hat gerade begonnen, die Schulungen laufen. Die Beschäftigten wurden nach unserer Kenntnis weder in ausreichender Anzahl gefunden, noch geschult, noch auf ihre neuen Einsatzbezirksämter verteilt. Angesichts der ohnehin seit Jahren angespannten Personalsituation in den Ordnungsämtern ist die Erwartung, der Hauptpersonalrat würde einer Ausweitung der Arbeitszeiten pauschal seine Zustimmung geben, erstaunlich. Die Dienstvereinbarung war das Ergebnis eines langen Ringens um einen Kompromiss.
Die Öffnungsklausel in der Dienstvereinbarung sieht die Möglichkeit abweichender Arbeitszeiten vor, wenn sie mit den örtlich zuständigen Personalräten mitbestimmt sind. Diesen Entscheidungen wird der HPR nicht vorgreifen, die Situationen in den Ordnungsämtern sind unterschiedlich.
Die Sperrstunde ist ja im Moment durch das Verwaltungsgericht gekippt worden. Wir wissen nicht, wie es da weitergeht. Falschmeldungen sorgen bei den betroffenen Kolleginnen und Kollegen für erhebliche Unruhe und das können wir in diesen Zeiten alle wohl am wenigsten gebrauchen!