Kommunikationsbereich

Im Kommunikationsbereich finden Sie Informationen zum elektronischen Datenaustausch.

Das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)

Das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) ermöglicht einen sicheren und rechtlich wirksamen Austausch von Dokumenten zwischen Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit der Justiz.

So können Notare über das beBPo ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach § 195 Baugesetzbuch zur Übersendung der beurkundeten Verträge an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin auch auf elektronischem Wege nachkommen, was Zeit, Kosten und natürliche Ressourcen (Papier) spart.

Die Adresse des beBPo der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin lautet:

Organisation: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Name/Firma: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen / Gutachterausschuss
Postleitzahl: 10707
Ort: Berlin

Hinweis

Bitte geben Sie bei der Zusendung von Kaufvertragsurkunden im Betreff als Stichwort den Begriff „Kaufvertrag“ und einen Hinweis, ob es sich bei dem Verkaufsobjekt um ein Grundstück oder Wohn-/Teileigentum (kurz WE) handelt.
Dies unterstützt uns sehr bei der weiteren Bearbeitung der digital eingehenden Kaufverträge.