Der Begriff wertrelevante Geschossfläche (WGF) und wertrelevanten Geschossflächenzahl (WGFZ) wurde mit der Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-R) eingeführt.
Wertrelevante Geschossfläche
Begriff
Bei der Angabe der wertrelevanten Geschossfläche werden auch die Flächen berücksichtigt, die nach den baurechtlichen Vorschriften nicht anzurechnen sind, aber der wirtschaftlichen Nutzung dienen. Solche Flächen können z.B. in Keller- oder Dachgeschossen liegen. Analog gibt es auch den Begriff der wertrelevanten Geschossflächenzahl (WGFZ)
Probleme in Detailfragen erschweren, dass die wertrelevante Geschossfläche allumfänglich eingeführt werden kann.
Handhabung beim Gutachterausschuss
So dient als Grundlage der Bodenrichtwertberatungen derzeit noch(!) die typische Geschossflächenzahl und nicht die wertrelevante Geschossflächenzahl. Allerdings wird die wertrelevante Geschossfläche bereits im Rahmen der Erfassung der Kaufverträge in die Kaufpreissammlung ausgewertet.
Spezielle Hinweise zu Auswertung der wertrelevanten Geschossfläche
Um eine einheitliche Auswertung der wertrelevanten Geschossfläche in der Kaufpreissammlung zu gewährleisten sind folgende Arbeitsanleitungen erarbeitet worden, die rückwirkend ab dem Kaufvertragsdatum 01.01.2020 anzuwenden sind.
Legende
wGFDG = wertrelevante Geschossfläche Dachgeschoss
wGFKG = wertrelevante Geschossfläche Kellergeschoss
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WGF Offene Bauweise
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WGF Geschlossene Bauweise
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WGF Berechnung in Dachgeschossen