Bodenleitwerte

Ausschnitt aus der Bodenleitwertkarte

Ausschnitt aus der Bodenleitwertkarte

Die Bodenleitwerte sind zum Stichtag der Sozial- und Währungsunion 01.07.1990 ermittelt worden und sollten der Orientierung aller Interessenten des Grundstücksmarktes dienen sowie die Transparenz des entstehenden Marktes in den östlichen Bezirken Berlins fördern. Da zu diesem Zeitpunkt für die östlichen Bezirke noch das Recht der DDR galt, wurden die Bodenleitwerte nicht durch den Gutachterausschuss, sondern durch einen eigens hierfür gebildeten Sachverständigenausschuss ermittelt.

Unter Zuhilfenahme der westlichen Bodenrichtwerte und den Daten der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses wurde versucht mit Hilfe spezieller Verfahren erstmalig ungefähre Preisniveaus in den östlichen Bezirken abzuleiten.

Hierbei sind die Bodenleitwerte, ähnlich den Bodenrichtwerten, durchschnittliche Lagewerte für Gruppen von Grundstücken, die in ihren Merkmalen tatsächlicher und rechtlicher Art weitgehend übereinstimmen.

Da verbindliche Aussagen über eine Bauleitplanung im Sinne des Baugesetzbuches noch nicht vorlagen, wurde auf eine genaue Abgrenzung des Wirkungsbereiches eines Bodenleitwertes (Bodenleitwertzone) verzichtet.

Onlineabruf Bodenleitwerte

Über das Geoportal können Sie Bodenleitwerte online abrufen.