Flächennutzungsplan

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Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan

Begriff

Der Flächennutzungsplan (FNP) als parlamentarisch legitimiertes, integrales Planungsinstrument schafft die räumlichen Voraussetzungen für die langfristige Daseinsvorsorge im gesamten Stadtgebiet Berlins. Er bildet damit gleichzeitig die strategische Grundlage für Nutzungsentscheidungen und die räumliche Investitionssteuerung.

Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde. Er stellt für das gesamte Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen dar. In Berlin enthält der FNP auch regionalplanerisch bedeutsame Darstellungen. Es werden grundsätzlich nur Flächennutzungen mit einer Größe von mehr als 3 ha dargestellt.

Wesentliche Inhalte der Planzeichnung sind: die Abgrenzung von bebauten und unbebauten Flächen; die Gliederung der Wohnbauflächen nach baulicher Dichte; die Lage der gemischten, gewerblichen und Sonderbauflächen; Standorte und Flächen für Einrichtungen des Gemeinbedarfs und der Ver- und Entsorgung (soweit von übergeordneter Bedeutung bzw. größer 3 ha); die wichtigsten Verkehrstrassen und die Gliederung der Freiflächen in Grün-, Wald- und Landwirtschaftsflächen.

Quelle

Die Regelungen zum Flächennutzungsplan sind in den §§ 5 bis 7 Baugesetzbuch (BauGB) festgelegt.

Onlineabruf Bebauungsplan

Über das Geoportal kann der Flächennutzungsplan online abgerufen werden.