Entwicklungsbereiche
Begriff
Entwicklungsbereiche sind abgegrenzte Bereiche in denen städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt werden. Mit städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen sollen Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebiets entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde oder entsprechend der angestrebten Entwicklung des Landesgebiets oder der Region erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden.
Quelle
Die städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen sind in den §§ 165 bis 171 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.