Sachwertverfahren

Begriff

Das Sachwertverfahren dient zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie. Es findet Anwendung bei sachwertbezogenen Immobilien (z.B. einem Einfamilienhaus). Im Rahmen dieses Verfahrens wird der Sachwert des Grundstücks aus dem Sachwert der nutzbaren baulichen und sonstigen Anlagen sowie dem Bodenwert ermittelt.

Die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Immobilienmarkt sind anschließend insbesondere durch die Anwendung von Sachwertanpassungsfaktoren zu berücksichtigen.

Quelle

Das Sachwertverfahren ist in den §§ 35 bis 39 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) beschrieben.