Vergleichswertverfahren
Begriff
Das Vergleichswertverfahren dient zur Ermittlung der Verkehrswertes einer Immobilie. Im Vergleichswertverfahren wird der Vergleichswert aus einer ausreichenden Zahl von Vergleichspreisen aus der Kaufpreissammlung ermittelt. Für die Ableitung der Vergleichspreise sind die Kaufpreise solcher Immobilien heranzuziehen, die mit der zu bewertenden Immobilie hinreichend übereinstimmende Merkmale aufweisen.
Anwendung in der Praxis
Das Vergleichswertverfahren ist das direkteste am Markt orientierte Wertermittlungsverfahren. Trotzdem lässt es sich nicht immer anwenden. Je komplexer eine Immobilie in seinen wertbestimmenden Merkmalen ist, umso schwieriger wird es, eine ausreichende Anzahl geeigneter Vergleichspreise in der Kaufpreissammlung zu finden. In diesem Fall muss auf eines der anderen Wertermittlungsverfahren (z.B. Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren) ausgewichen werden.
Quelle
Das Vergleichswertverfahren ist in den §§ 24 bis 26 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) beschrieben.