Vergleichsfaktoren
Begriff
Vergleichsfaktoren sollen der Ermittlung von Vergleichswerten für bebaute Grundstücke dienen. Sie sind auf den marktüblich erzielbaren jährlichen Ertrag (Ertragsfaktor) oder auf eine sonst geeignete Bezugseinheit, insbesondere auf eine Flächen- oder Raumeinheit der baulichen Anlage (Gebäudefaktor), zu beziehen.
Handhabung beim Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin ermittelt Vergleichsfaktoren für die zuständigen Finanzbehörden im Land Berlin. Die Vergleichsfaktoren finden im Rahmen der steuerlichen Bewertung nach dem Bewertungsgesetz (BewG) Anwendung.
Quelle
Die Vergleichsfaktoren werden im § 20 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) definiert.