Vergleichsfaktoren

Begriff

Vergleichsfaktoren sollen der Ermittlung von Vergleichswerten für bebaute Grundstücke dienen. Sie sind auf den marktüblich erzielbaren jährlichen Ertrag (Ertragsfaktor) oder auf eine sonst geeignete Bezugseinheit, insbesondere auf eine Flächen- oder Raumeinheit der baulichen Anlage (Gebäudefaktor), zu beziehen.

Handhabung beim Gutachterausschuss

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin ermittelt Vergleichsfaktoren für die zuständigen Finanzbehörden im Land Berlin. Die Vergleichsfaktoren finden im Rahmen der steuerlichen Bewertung nach dem Bewertungsgesetz (BewG) Anwendung.

Quelle

Die Vergleichsfaktoren werden im § 20 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) definiert.

Onlineabruf Steuerliche Vergleichsfaktoren

Über GAA Online können Sie die steuerlichen Vergleichs­faktoren online abrufen.