Indexreihen
Begriff
Mit Indexreihen sollen Änderungen der allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt in zeitlicher Hinsicht erfasst werden. Indexreihen bestehen aus Indexzahlen, die sich aus dem durchschnittlichen Verhältnis der Preise eines Erhebungszeitraums zu den Preisen eines Basiszeitraums mit der Indexzahl 100 ergeben.
Handhabung beim Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin ermittelt zur Zeit keine Indexreihen, da durch die jährliche Ermittlung der Bodenrichtwerte und die Veröffentlichung der Ad hoc Marktreports bereits eine zeitliche Darstellung des Immobilienmarktes erreicht wird.
Quelle
Die Indexreihen werden im § 18 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) definiert.