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Verwaltungsgebührenordnung (VGebO)
Begriff
Die Verwaltungsgebührenordnung regelt als Rechtverordnung die Erhebung und die Höhe von Gebühren bei Amtshandlungen in Berlin. Die Gliederung der Amtshandlungen erfolgt über Tarifstellen in einem anliegenden Gebührenverzeichnis. Die speziellen Tarifstellen der Amtshandlungen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin sind seit dem 14. September 2005 durch die Vermessungsgebührenordnung – VermGebO geregelt. Die Verwaltungsgebührenordnung ist aber weiterhin für allgemeine Amtshandlungen, z.B. bei der Erstellung von Kopien, anzuwenden.
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Auszug zum Gebührenverzeichniss der Verwaltungsgebührenordnung