Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB)
Begriff
Das Ausführungsgesetz regelt die landesspezifische Anwendung des Baugesetzbuches in Berlin. Der § 30a dieses Gesetzes bildet die Rechtsgrundlage für das automatisierte Abrufverfahren AKS Online.
Quelle
Die aktuellen Gesetzestexte sowie Quellen- und Zitierhinweise bitten wir dem Internet und aktuellen sonstigen Publikationen zu entnehmen.