Verkehrswert
Begriff
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Ermittlung des Verkehrswertes
Den Verkehrswert ermittelt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin im Rahmen eines Gutachtens, in dem alle wertrelevanten Eigenschaften der betreffenden Immobilie zusammengetragen, beschrieben und sachverständig bewertet werden. Hierzu bedient sich der Gutachterausschuss bestimmter Wertermittlungsverfahren, die in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) näher beschrieben sind. Die Erstattung eines Gutachtens ist in der Regel ein umfangreiches Werk, so dass durchaus längere Wartezeiten bis zur Ausfertigung des Gutachtens möglich sind.
Wann wird ein Verkehrswert benötigt?
Wenn der Wert einer Immobilie möglichst genau ermittelt werden soll. Von besonderer Bedeutung ist der Verkehrswert immer, wenn eine genaue Wertbemessungsgrundlage benötigt wird, jedoch ein tatsächlicher Kaufpreis für die Immobilie nicht vorliegt. So z.B. im Falle der Entschädigung für den Rechtsverlust im Rahmen einer Enteignung oder bei Rechtsauseinandersetzungen. Für eine einfache Kaufpreisabschätzung im Rahmen eines Immobilienankaufs oder -verkaufs oder als Grundlage für eine Gebührenberechnung steht jedoch der Aufwand der Ermittlung des Verkehrswertes in der Regel in keinem Verhältnis zu der zumeist geforderten geringeren Genauigkeit.
Ist die Ermittlung des Verkehrswertes kostenpfilchtig?
Ja, für die Erstattung eines Gutachtens werden Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung (VermGebO) erhoben, deren Höhe sich nach dem im Gutachten ermittelten Verkehrswert richtet.
Quelle
Der Begriff Verkehrswert wird rechtlich im § 194 Baugesetzbuch (BauGB) definiert.