Offene Bauweise
Begriff
In der offenen Bauweise werden die Gebäude mit seitlichem Abstand zur Grundstücksgrenze als Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgruppen mit einer Länge von höchsten 50 m errichtet.
Handhabung beim Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin orientiert sich hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung aus praktischen Erwägungen z.B. in seinen Veröffentlichungen an der Geschossflächenzahl von 0,6 als obere Begrenzung für die offene Bauweise.
Quelle
Der Begriff der offenen Bauweise wird im § 22 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definiert.