Geschlossene Bauweise
Begriff
In der geschlossenen Bauweise werden die Gebäude ohne seitlichem Abstand zur Grundstücksgrenze errichtet, es sei denn, dass die vorhandene Bebauung eine Abweichung erfordert.
Handhabung beim Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin orientiert sich hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung aus praktischen Erwägungen z.B. in seinen Veröffentlichungen an der Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,7 als untere Begrenzung für die geschlossene Bauweise.
Quelle
Der Begriff der geschlossenen Bauweise wird im § 22 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definiert.