Baunutzungsplan
![Ausschnitt aus dem Baunutzungsplan](/imgscaler/ND_7kBOas8qSa-1V3H0-mbsu1n-g5ZSiWOokxbm6Un4/rbig2zu1/L3N5czExLXByb2QvZ3V0YWNodGVyYXVzc2NodXNzL19hc3NldHMvYXNlcnZpY2UvYWdsb3NzYXIvYmF1bnV0enVuZ3NwbGFuLmpwZw.jpg?ts=1653390670)
Ausschnitt aus dem Baunutzungsplan
Bild: Geoportal Berlin / Baunutzungsplan
Historie
Der Baunutzungsplan für Berlin 1958/60 wurde für den damaligen Westteil der Stadt aufgestellt. Der Baunutzungsplan ist nach seiner Konzeption und nach seiner Stellung im System des Planungsgesetzes von 1949/1956 ein vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Gebiet von Berlin (West). Über diesen Charakter hinaus ist er nach Maßgabe des § 7 Nr. 1 – 3 Bauordnung für Berlin 1958 (BO 58) für das einzelne Bauvorhaben als Zulässigkeitstatbestand verbindlich geworden.
Aktuell
In seiner Funktion ist er gemäß § 173 Abs. 3 Bundesbaugesetz (BBauG) übergeleitet. Damit bildet er auch heute noch die Grundlage planungsrechtlicher Entscheidungen in den westlichen Bezirken Berlins, sofern kein neueres Planungsrecht – z.B. durch einen Bebauungsplan – besteht.