Bodenrichtwerte

BORIS Berlin bietet die kostenfreie Onlineabfrage der Bodenrichtwerte aller Jahrgänge seit 1964 bis heute. Da die Jahrgänge 1964 bis 2001 nur als Rasterdaten vorliegen, sind diese ausschließlich über das Geoportal Berlin online abrufbar. Die Jahrgänge 2002 bis heute sind sowohl über BORIS Berlin als auch über das Geoportal Berlin abrufbar.

Diese Daten können im Rahmen der Nutzungsbestimmungen genutzt werden.

BORIS Berlin (Jahrgänge 2002 bis 2024)

BORIS Berlin Cover

Zu BORIS Berlin

Zur Auswahl stehen die Stichtage von 01.01.2002 bis 01.01.2024. Durch die Eingabe der Lageangabe eines Grundstücks erhalten Sie die Möglichkeit, sich den Kartenausschnitt mit dem entsprechenden Bodenrichtwert online am Bildschirm anzusehen und bei Bedarf als PDF-Dokument auszudrucken. Weitere Informationen

Hilfe zu den Bodenrichtwerten für die Grundsteuererklärung

Hier werden die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Bodenrichtwert für die Grundsteuererklärung beantwortet.

Geoportal Berlin (Jahrgänge 1964 bis 2001)

Zur Auswahl stehen die Stichtage 31.12.1964 bis 01.01.2001. Durch die Eingabe der Lageangabe eines Grundstücks erhalten Sie die Möglichkeit anhand der Funktionalitäten des Geoportals Berlin, sich den Kartenausschnitt mit dem entsprechenden Bodenrichtwert online am Bildschirm anzusehen und bei Bedarf auszudrucken. Da BORIS Berlin und Geoportal auf die gleichen Daten zugreifen, können auch hier alle von BORIS Berlin angebotenen Jahrgänge abgerufen werden.

Link zum Geoportal Berlin

Hinweis

Während des planmäßigen Wartungsfensters, jeweils Donnerstags zwischen 08:00 und 10:00 Uhr, ist damit zu rechnen, dass BORIS Berlin und das Geoportal zeitweilig nicht erreichbar sind.

Erläuterungen und Zeichenerklärungen zu den Bodenrichtwerten

Auf der Seite “Informationen zu den Bodenrichtwerten” finden Sie die Erläuterungen und die Zeichenerklärungen aller Jahrgänge, sowie die Benutzeranleitungen zu BORIS Berlin und dem Geoportal.

BORIS-D

BORIS-D bietet einen länderübergreifende Zugriff auf Informationen zu Bodenrichtwerten der einzelnen Bundesländer. Beachten Sie bitte, dass amtliche Auskünfte zu Bodenrichtwerten – insbesondere für steuerliche Zwecke – weiterhin nur über die jeweiligen Länderportale der Gutachterausschüsse einzuholen sind.