Normiertes Bodenrichtwertgrundstück

Information

Einige Gutachterausschüsse definieren normierte Bodenrichtwertgrundstücke, damit Abweichungen des Wertermittlungsobjektes in den wertrelevanten Merkmalen (z.B. Grundstücksgröße) gegebenenfalls anhand von Umrechnungskoeffizienten Berücksichtigung finden. In diesem Zusammenhang werden häufig Fragen zur Aufteilung des Wertermittlungsgrundstückes in Baulandflächen und Flächen mit geringerer Qualitäten (z.B. Hinterland mit Gartennutzung) gestellt.

Antwort

In Berlin sind keine normierten Bodenrichtwertgrundstücke definiert. Dafür haben die Bodenrichtwerte eine Bezugsgrundlage auf die typische Nutzungsart und zumeist auch auf das typische Nutzungsmaß (typische GFZ) für die sachverständige Anwendung des Bodenrichtwertes.

Hinsichtlich einer Aufteilung zwischen Bauland und einem geringerwertigen Hinterlandanteil ist folgendes zu beachten. Hier ist entscheidend welche Flächenanteile zum „anrechenbaren Bauland“ zählen. Das heißt, nur wenn stadtplanerische Vorgaben eine Grundstücksteilfläche als anrechenbares Bauland ausschließen, würde eine von Bauland abweichende Qualität vorliegen. Es gilt somit das Partizipationsprinzip. Auch wenn die Teilfläche selbst nicht bebaut oder bebaubar ist, aber zur Berechnung der Geschossflächenzahl (GFZ) des Gesamtgrundstücks herangezogen werden kann, hat diese Fläche Baulandqualität. Die Teilfläche geht in diesem Fall gleichwertig in die Berechnung der realisierbaren Geschossfläche auf dem bebaubaren Teils des Grundstückes ein.

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