Gebühren bei schriftlichen Auskünften

Information

Für schriftliche Auskünfte werden Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung (VermGebO) erhoben.

Antwort

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung AKS Intra

Für die manuelle Auskunft aus der Kaufpreissammlung AKS Intra durch die Geschäftsstelle werden Gebühren nach der Tarifstelle 7007 der VermGebO erhoben. Das heißt für Auskünfte zu unbebauten Grundstücken ergibt sich eine Basis-Gebühr von 122,00 EUR, in der bis zu 12 Vergleichsfälle bereits enthalten sind. Für bebaute Grundstücke sind es 146,00 EUR. Ab dem 13. Vergleichsfall sind pro Vergleichsfall 8,50 EUR bzw. 10,40 EUR zu zahlen.

Information zum Preisniveau (aggregierte Auskunft)

Hierbei handelt es sich um eine Information zu einem ungefähren Preisniveau, welches als Mittel- und Spannenwert nach einer Recherche in der Kaufpreissammlung durch die Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt wird. Ebenfalls lassen sich hiermit einfache Umsatzanalysen durchführen.

Hierfür wird eine Gebühr nach Tarifstelle 7003 VermGebO in Höhe von 39,10 EUR nach Zeitaufwand je angefangene halbe Stunde erhoben. Für eine einfache Recherche ergibt sich zumeist ein Zeitaufwand von einer Stunde.

Sonstige schriftliche Auskünfte (einschl. Bodenrichtwerte)

Für die sonstigen schriftlichen Auskünfte werden ebenfalls Gebühren nach Tarifstelle 7003 VermGebO erhoben (39,10 EUR je angefangenen halbe Stunde Zeitaufwand). Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte sind nach Tarifstelle 7004 auf 32,00 EUR je Bodenrichtwert fixiert.

Frage beantwortet?

Sofern der Fragen-Assistent Ihre Frage nicht beantworten konnte, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Geschäftsstelle.

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Erklärungen zu Fachbegriffen finden Sie im Glossar.

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