Wertaussagen aus der ehemaligen DDR
Information
Durch den Einigungsvertrag ist die Deutsche Demokratische Rebublik (DDR) mit Wirkung vom 03.10.1990 dem Rechtsbereich der Bundesrepublik Deutschland beigetreten. Ab diesem Tag ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin auch für die östlichen Bezirke (Beitrittsgebiet) der Stadt zuständig.
Für jegliche Wertaussagen vor dem 03.10.1990 innerhalb des Beitrittsgebietes, z.B. in Form von Gutachten oder Untersuchungen, ist der Gutachterausschuss für Grundstückwerte in Berlin nicht zuständig.
Antwort
Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an einen privaten Sachverständigen.