Auskünfte aus der AKS Online

Information

Der Gutachterausschuss für Grungstückswerte in Berlin bietet neben der klassichen manuellen Auskunft aus der Kaufpreissammlung durch die Geschäftsstelle auch die online abrufbare Variante, das sogenannte automatisierte Abrufverfahren AKS Online an. Die AKS Online greift auf den gleichen Datenbestand zu und entspricht einer Auskunft im Sinne § 195 Baugesetzbuch (BauGB).

Eine Recherche ist in den Hauptteilmärkten unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und Wohnungseigentum möglich. Je nach Berechtigungsstatus kann die Freischaltung zum blockbezogenen bzw. grundstücksbezogenen Abrufverfahren beantragt werden. Bei blockbezogenen Auskünften sind unmittelbare Grundstückslagedaten (z.B. Straßenname, Grundstücksnummer) nicht enthalten.

Antwort

Beantragen Sie die Freischaltung zum block- bzw. grundstückbezogenen Abrufverfahren AKS Online entsprechend Ihrem Berechtigungsstatus. Welchen Berechtigungsstatus Sie besitzen, können Sie über die folgende Verlinkung ersehen. Dort erhalten Sie auch die notwendigen Informationen zum Freischaltungsverfahren.

Frage beantwortet?

Sofern der Fragen-Assistent Ihre Frage nicht beantworten konnte, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Geschäftsstelle.

Glossar

Erklärungen zu Fachbegriffen finden Sie im Glossar.

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