Auskünfte aus der AKS Berlin
Information
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden auf Antrag bei Darlegung eines berechtigten Interesses für den angegebenen Verwendungszweck als Rechercheergebnisse grundstücksbezogen oder blockbezogen erteilt. Bei blockbezogenen Auskünften sind unmittelbare Grundstückslagedaten (z.B. Straßenname, Grundstücksnummer) nicht enthalten.
Grundstücksbezogene Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten im Einzelfall zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Grundstückswertermittlungsaufgaben:- von einer Kammer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Grundstückswertermittlung,
- die mit der Grundstücksbewertung beauftragten Bediensteten von Behörden sowie von Einrichtungen, die unter der Aufsicht von Landes- oder Bundesbehörden stehen,
- Sachverständige für Grundstückswertermittlung und Immobilienbewertung, die im Einklang mit DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine akkreditierte Zulassungsstelle geprüft sind.
Blockbezogene Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten Dritte bei Darlegung eines berechtigten Interesses für jeden Einzelfall.
Antwort
Beantragen Sie eine manuelle (analoge) Auskunft aus der AKS Intra mit Hilfe der abrufbaren Antragsformulare. Sofern Sie Sachverständiger in der Grundstücksbewertung sind, und wiederholt im Land Berlin Auskünfte benötigen, steht Ihnen auch die internetbasierte AKS Online nach Freischaltung zur Verfügung. Beide Verfahren greifen auf den gleichen Datenbestand der Kaufpreissammlung zu. Die AKS Online ist auf die wesentlichen Teilmärkte unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und Wohnungseigentum beschränkt.
Die manuelle (analoge) Auskunft aus der AKS Intra ist entsprechend der Vermessungsgebührenordnung (VermGebO) gebührenpflichtig, die Auskunft aus der AKS Online kostenlos.
Weitere Informationen siehe unter den folgenden Verlinkungen: