Nutzungsentgelte
Information
Die Nutzungsentgeltverordnung (NutzEV) ermöglicht eine Anhebung der Nutzungsentgelte für die Freizeit- und Erholungsnutzung sowie der Garagennutzung nach ehemaligen DDR-Recht auf das ortsübliche Entgelt für vergleichbar genutzte Bodenflächen in mehreren Erhöhungsschritten.
Nutzungsentgelte werden privatrechtlich ohne Beurkundung vor einem Notar abgeschlossen. Somit erhält die Geschäftsstelle keine Kenntnis über die Nutzungsentgelte für die Aufnahme in die Kaufpreissammlung. Es ist somit sehr aufwendig Nutzungsentgelte in Erfahrung zu bringen.
In vielen Fällen haben die Nutzungsentgelte in den vergangenen Jahren seit der Wiedervereinigung die Ortüblichkeit nach westlichem Recht (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) bereits erreicht, so dass die “echten” Nutzungsentgelte in ihrer Anzahl geringer werden.
Aus den genannten Gründen stehen aktuelle Nutzungsentgelte kaum noch in der Kaufpreissammlung zur Verfügung.