Nutzungsentgelte

Information

Die Nutzungsentgeltverordnung (NutzEV) ermöglicht eine Anhebung der Nutzungsentgelte für die Freizeit- und Erholungsnutzung sowie der Garagennutzung nach ehemaligen DDR-Recht auf das ortsübliche Entgelt für vergleichbar genutzte Bodenflächen in mehreren Erhöhungsschritten.

Nutzungsentgelte werden privatrechtlich ohne Beurkundung vor einem Notar abgeschlossen. Somit erhält die Geschäftsstelle keine Kenntnis über die Nutzungsentgelte für die Aufnahme in die Kaufpreissammlung. Es ist somit sehr aufwendig Nutzungsentgelte in Erfahrung zu bringen.

In vielen Fällen haben die Nutzungsentgelte in den vergangenen Jahren seit der Wiedervereinigung die Ortüblichkeit nach westlichem Recht (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) bereits erreicht, so dass die “echten” Nutzungsentgelte in ihrer Anzahl geringer werden.

Aus den genannten Gründen stehen aktuelle Nutzungsentgelte kaum noch in der Kaufpreissammlung zur Verfügung.

Antwort

Es besteht die Möglichkeit der gebührenpflichtigen manuellen Auskunft aus der Kaufpreissammlung mit der oben beschriebenen Einschränkung der Aktualität und Fallzahl. Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag ebenfalls Gutachten über ortsübliche Nutzungsentgelte. Weitere Informationen und Anträge finden Sie hier:

Frage beantwortet?

Sofern der Fragen-Assistent Ihre Frage nicht beantworten konnte, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Geschäftsstelle.

Glossar

Erklärungen zu Fachbegriffen finden Sie im Glossar.

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