Gewerbemieten

Information

Mietverträge werden privatrechtlich ohne Beurkundung vor einem Notar abgeschlossen. Somit erhält die Geschäftsstelle auch keine Abschrift des Mietvertrages für die Aufnahme in die Kaufpreissammlung. Es ist somit sehr aufwendig Einzelmieten für Gewerberaum in Erfahrung zu bringen.

So ist der Bestand der Gewerbemieten in der Kaufpreissammlung sehr gering und für Auskünfte und Untersuchungen nicht ausreichend.

Antwort

Bitte greifen Sie auf die Informationen der IHK und der Maklerverbände zurück.

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Erklärungen zu Fachbegriffen finden Sie im Glossar.

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