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Wohnungsmieten
Information
Mietverträge werden privatrechtlich ohne Beurkundung vor einem Notar abgeschlossen. Somit erhält die Geschäftsstelle auch keine Abschrift des Mietvertrages für die Aufnahme in die Kaufpreissammlung. Es ist somit sehr aufwendig Einzelmieten für Wohnraum in Erfahrung zu bringen.
Es steht jedoch zur Ermittlung der ortsüblichen Miete der Berliner Mietspiegel für nicht preisgebundene Mietwohnungen zur Verfügung.