Werte zur Gebührenberechnung

Information

Wenn Immobilien unentgeltlich den Eigentümer wechseln (z.B. bei einer Erbschaft oder Schenkung) benötigt der beurkundende Notar oder die amtliche Stelle als Grundlage ihrer Gebührenberechnung eine Wertangabe zur Immobilie.

Auch wenn häufig von Verkehrswerten die Rede ist, reichen in der Regel zur Berechnung der Gebühr ungefähre Wertinformationen zu Immobilien aus. Der Grund liegt darin, dass der Verkehrswert einer Immobilie nur mit einer gebührenpflichtigen Wertermittlung im Rahmen einer Gutachtenerstattung ermittelt werden kann. Hierzu sind umfangreiche zeitintensive Recherchen, Besichtungen und Beratungen notwendig. Im Zweifelsfall fragen Sie noch einmal hinsichtlich des Genauigkeitsanspruches der Wertangabe nach.

Antwort

Für eine ungefähre Wertaussage stehen Ihnen in GAA Online die folgenden kostenlosen Quellen zur Verfügung:

Für unbebaute Grundstücke

Für Einfamilienhäuser

Für Eigentumswohnungen

Sollte der Teilmarkt der Immobilie nicht durch eine der oben angegeben Onlineabfrage abgedeckt werden, oder die Onlineabfrage wegen zu geringer Fallzahl keine Wertaussage treffen können, so besteht die Möglichkeit eine aggregierte Recherche in der Kaufpreissammlung bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in Auftrag zu geben. Zur Beauftragung reicht ein formloses Schreiben mit Auflistung der wertrelevanten Merkmale der Immobilie, nach denen in der Kaufpreissammlung recherchiert werden soll. Die schriftliche aggregierte Recherche ist gebührenpflichtig und wird nach Halbstundensätzen nach der Vermessungsgebührenordnung abgerechnet.

Frage beantwortet?

Sofern der Fragen-Assistent Ihre Frage nicht beantworten konnte, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Geschäftsstelle.

Glossar

Erklärungen zu Fachbegriffen finden Sie im Glossar.

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