Werte zur Gebührenberechnung
Information
Wenn Immobilien unentgeltlich den Eigentümer wechseln (z.B. bei einer Erbschaft oder Schenkung) benötigt der beurkundende Notar oder die amtliche Stelle als Grundlage ihrer Gebührenberechnung eine Wertangabe zur Immobilie.
Auch wenn häufig von Verkehrswerten die Rede ist, reichen in der Regel zur Berechnung der Gebühr ungefähre Wertinformationen zu Immobilien aus. Der Grund liegt darin, dass der Verkehrswert einer Immobilie nur mit einer gebührenpflichtigen Wertermittlung im Rahmen einer Gutachtenerstattung ermittelt werden kann. Hierzu sind umfangreiche zeitintensive Recherchen, Besichtungen und Beratungen notwendig. Im Zweifelsfall fragen Sie noch einmal hinsichtlich des Genauigkeitsanspruches der Wertangabe nach.
Antwort
Für eine ungefähre Wertaussage stehen Ihnen in GAA Online die folgenden kostenlosen Quellen zur Verfügung: