Die Landesregierungen der Länder Berlin und Brandenburg haben auf Vorschlag der Berliner Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen Dilek Kolat und des Brandenburgischen Ministers der Justiz Dr. Helmuth Markov beschlossen, die Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Dr. Ursula Hantl-Unthan zur Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zu ernennen. Beide haben ihr am Freitag, dem 25. April 2014 die entsprechende Ernennungsurkunde ausgehändigt.
Frau Dr. Ursula Hantl-Unthan wurde am 22. Februar 1957 in Frankfurt am Main geboren. Nach Abschluss der juristischen Ausbildung war sie zunächst von 1984 bis 1986 als Referentin in der Präsidialverwaltung der Freien Universität Berlin tätig. Anschließend arbeitete sie von 1986 bis Januar 1993 als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Fachbereich Rechtswissenschaft der FU Berlin, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Arbeits- und Zivilprozessrecht. 1994 promovierte sie zum Dr. jur. 1993 wurde Ursula Hantl-Unthan zur Richterin auf Probe am Arbeitsgericht Berlin und dort am 19. Oktober 1995 zur Richterin auf Lebenszeit ernannt. Ihre Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht – Landesarbeitsgericht Berlin – erfolgte am 1. Juli 2005. Mit Inkrafttreten des Staatsvertrags über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte wurde sie am 1. Januar 2007 zur Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht – Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg – ernannt.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ist das größte Landesarbeitsgericht Deutschlands. Es entstand zum 1. Januar 2007 durch die Fusion der Landesarbeitsgerichte Berlin und Brandenburg und ist damit das einzige gemeinsame Landesarbeitsgericht zweier Bundesländer in Deutschland. In dieser Funktion ist es für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichtes Berlin und der sechs Arbeitsgerichte in Brandenburg zuständig. Im Jahr 2013 gingen dort insgesamt 1.740 neue Verfahren ein.