Dolmetscherinnen und Dolmetscher / Übersetzerinnen und Übersetzer / Sachverständige

  • Es besteht für die Beantragung der Vergütung kein Formularzwang. Die zur Verfügung gestellten Formulare dienen der Unterstützung bei der Antragstellung und der zügigen Bearbeitung.
  • Die Vergütung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern / Sachverständigen erfolgt nach den Vorschriften des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (insbesondere §§ 2, 8 ff JVEG), wobei die Vorschriften des JVEG durch die Rechtsprechung des AG, LG und KG konkretisiert wird.

Hinweise

Schlussrechnung: Antragsteller, die eine Aufrundung begehren, werden darauf hingewiesen, dass diese nur im Rahmen einer prüfbaren Schlussrechnung geltend gemacht werden kann, die den aufaddierten Gesamtzeitaufwand, die aufgerundete Gesamtzeit und den sich ergebenden Zahlbetrag beinhaltet.
Vor diesem Hintergrund wird darum gebeten, die Schlussrechnung erst nach Vergütung der letzten Heranziehung gesondert einzureichen (Stand 08/2019).
Beachten Sie für die Aufrundung bitte auch das Merkblatt für die Vergütung von aufgerundeten Heranziehungszeiten (Stand 06/2020).

  • Merkblatt für die Vergütung von aufgerundeten Heranziehungszeiten

    PDF-Dokument (74.4 kB) - Stand: 6/2020

  • KG-Rechtsprechung zur Aufrundungsvorschrift § 8 Abs. 2 Satz 2 JVEG

    PDF-Dokument (13.5 kB) - Stand: 6/2020

  • Vergütung von Übersetzungen in Zielsprachen mit nicht-lateinischen Buchstaben

    PDF-Dokument (231.9 kB) - Stand: 10/2019

Aktuelle Antragsformulare

  • Antrag auf Dolmetschervergütung für die Terminwahrnehmungen

    PDF-Dokument (148.4 kB) - Stand: 6/2020

  • Antrag auf Sachverständigenvergütung für die Terminwahrnehmungen

    PDF-Dokument (237.4 kB) - Stand: 6/2020