Kosteneinziehungsstelle der Justiz

Zuständigkeit

Die Kosteneinziehungsstelle der Justiz ist für die Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben aus den Verfahren der Gerichte und Staatsanwaltschaften zuständig, soweit diese nicht direkt von der Landeshauptkasse wahrgenommen werden. Darüber hinaus obliegt ihr die Einziehung der Gerichtskosten als Vollstreckungsbehörde.

Allgemeine Hinweise

Die einzuziehenden Gerichtskosten werden bei den Gerichten berechnet.

Fragen zum Inhalt der Kostenrechnung, z. B. zur Berechnung der Kosten, oder Einwendungen gegen den Inhalt der Kostenrechnung richten Sie bitte ausschließlich an die Behörde, welche die Kostenrechnung aufgestellt hat (Gericht oder Staatsanwaltschaft), nicht jedoch an die Kosteneinziehungsstelle der Justiz. Die Telefonnummer der jeweiligen Behörde finden Sie auf der Vorderseite der Kostenrechnung.

Bei Einzahlungen und im Schriftverkehr mit der Kosteneinziehungsstelle der Justiz ist unbedingt das betreffende Kassenzeichen anzugeben.

  • Muster Kostenrechnung

    PDF-Dokument (1.9 MB)

  • Häufig gestellte Fragen

    PDF-Dokument (142.3 kB)

  • Hinweisblatt

    PDF-Dokument (9.9 kB)

  • Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

    PDF-Dokument (221.6 kB)

  • Ratenantrag

    PDF-Dokument (106.1 kB)

Sprechzeiten

Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr (nur über (030) 90157-0)

Öffnungszeiten der Gerichtszahlstelle

Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die Zahlstelle des AG Spandau befindet sich im Erdgeschoss.

Zahlungsinformationen

Postbank Berlin
IBAN: DE20 1001 0010 0000 3521 08
BIC: PBNKDEFF
Verwendungszweck: Kassenzeichen (13 Ziffern)

Einzahlungs- oder Überweisungskosten fallen Ihnen zur Last.