Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Besuchern, die am Donnerstag Nachmittag kommen (Berufstätige) wird empfohlen, vorab einen Termin zu vereinbaren.
(Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Beratungshilfe in der Rubrik “Zuständigkeiten”)
Die Stellung eines Antrages oder die Erhebung einer Klage erfolgt schriftlich. Dies kann auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Rechtsantragstelle erfolgen.
Die Rechtsantragstelle hilft lediglich bei der Aufnahme von sachgerechten Anträgen und Klagen. Antrags- und Klagebegründungen werden nur im angemessenen Umfang niedergeschrieben.
Eine Rechtsberatung findet nicht statt. Dies ist Aufgabe der Rechtsanwaltschaft.