Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Seit dem 01.12.2024 ist das Gericht nicht mehr via DE-Mail erreichbar. Hintergrund ist, dass der Vermittlungsdienst, der auf dem Weg vom Absender an den Empfänger die DE-Mail umformatiert und an das elektronische Gerichtspostfach übergibt, zum 30.11 2024 gekündigt wurde. Durch die zwischenzeitlich geschaffenen technischen Lösungen des eBO und MJP bestehen kostenfreie elektronische Einreichungsalternativen.
Hinweis zur elektronischen Einreichung:
Bitte nehmen Sie die wichtigen Hinweise zur elektronischen Einreichung (beA, EGVP) zur Kenntnis.
Erbausschlagungen:
Zur Vermeidung von Wartezeiten und zur Verbesserung unseres Bürgerservices werden Erbausschlagungserklärungen nur nach Terminvereinbarung beurkundet. Sofern zum Termin mehr als 3 volljährige Personen erscheinen, wird um Buchung mehrerer Termine (pro drei Personen) gebeten. Minderjährige Personen müssen nicht zum Termin miterscheinen.Zur Vereinbarung eines Termins für Erbausschlagungen sind unbedingt sämtliche Daten des verstorbenen Erblassers (Vor-, Nach- und Geburtsname, Geburts- und Sterbedatum) anzugeben. Bitte geben Sie auch den letzten gewöhnlichen Aufenthalt, die letzte Meldeanschrift oder/und Hospiz/Pflegeheim an.
Hinweis zur Zuständigkeit
Zuständig für die Beurkundung der Erbausschlagung ist entweder das Amtsgericht (Nachlassgericht), in dessen Bezirk die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, oder das Amtsgericht im Bezirk Ihres (des Erben/ der Erbin) gewöhnlichen Aufenthaltes.
Hinweis
Sollten innerhalb der 6-wöchigen Ausschlagungsfrist keine freien Termine mehr buchbar sein oder die Ausschlagungsfrist bereits abgelaufen sein, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu einem Notar / einer Notarin auf.
Die Online-Terminbuchung steht nicht für die Beantragung eines Erbscheins zur Verfügung.
Für eine Testamentsablieferung oder einen Testamentseröffnungsantrag benötigen Sie keinen Termin.